Garantiefall-Frage!?!?!?!!?

  • Hallo BR's
    Mein TFT hat den Geist auf gegeben(BenQ FP937s+).
    Er ist 2 1/2 Jahre alt,also Händler Garantie ist futsch.Ist Klar...
    BenQ hat 3 Jahre vorort Austausch Service.
    Also da Angerufen und nette Frau dran gehabt,
    alles kein problem. Bekomme im austausch nen Anderen.
    Schön und gut bis hier hin.
    Mache Karton auf und sehe das da natürlich ein altes Gerät drin ist.
    Hhhmmm sag ich mir,das war ja klar....
    Jetzt das problem,
    Nach ner Stunde ca. geht er einfach aus,läßt sich noch nen paar mal anschalten aber geht dann gleich wieder aus bis dann das LED durch gehend flackert.NIX mehr geht dann.......
    Jetzt meine Frage:
    Muß ich nen altes Gerät wieder jetzt annehmen oder kann ich auch sagen das spielchen mach ich nicht mit und will nen neuen!?
    Danke für die Hilfe in vorraus!!!!

  • Als Du festgestellt hast, das es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt, haettest Du gleich ablehnen können.


    Austausch Service = Neugerät ! (Es sei denn in den AGB steht was anderes, aber unwahrscheinlich)


    Ausserdem ist die Garantiezeit für den Austausch Service gleich wieder auf 0... will heissen auf die naechsten drei Jahre. (Sollte die AGB hier wiedersprechen,ist sie gesetzwidrig,also nicht anwendbar ;) )

    "Internet ? Gibt's den Mist immer noch ?" - Homer Simpson


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  • Hallo!


    Bei einem Austausch-Service besteht KEINE Pflicht, dass dir der Hersteller ein neues Gerät gibt. Zwei Dinge sind zu beachten:


    a) Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) von 2 Jahren
    -> beschreibt den Sachverhalt, dass eine Ware bereits bei Kauf einen Mangel hatte; sollte die Ware dabei keinen Defekt aufgewiesen haben, sondern durch z.B. normale Abnutzung fehlerhaft werden, greift die Gewährleistung nicht. Kommt aber z.B. durch einen bereits bei Kauf (nachweisbaren) Mangel später ein z.B. Ausfall zu stande, dann hat der Händler ein Recht auf Nachbesserung, oder der Käufer einen Anspruch auf komplette Gutschrift des Gerätes (100% des Wertes9


    b) Gibt es dann noch die Garantie.
    -> Man muss erst mal eines wissen: Eine Garantie ist in keinster Weise gesetzlich geregelt und vorgeschrieben, und ist immer eine freiweillige Leistung die i.d.R. vom Hersteller gewährt wird. Diese freiwillige Leistung ist daher auch von der Garantiererklärung des Herstellers abhängig. Wenn der Hersteller z.B. einen Austauschservice anbietet, dann kann er das Gerät auch durch ein vergleichbares bereits benutztes (und eben vielleicht aus einem anderen, reparierten Garantiefall) stammendes Gerät austauschen. Die Art und Weise ist eben freiwillig. Theoretisch müsste er das Gerät per Gesetz gar nicht austauschen. Es ist vollkommen freiwillig erklärt, dass er dieses macht. Und daher auch in seinem Ermessen, was er zum Austausch anbietet.


    Das Thema ist sehr defizil. Man muss schon aufpassen, dass man Gewährleistung (gesetzlich) und Garantie (frewillig) nicht durcheinander bringt.


    -> http://www.computerhaecker.de/index1.php?seite=garantie.htm


    Grüße

  • Austauschservice != Garantie.


    Du bekommst ein anderes Gerät, aber mehr auch nicht.
    Nur funktionieren sollte es eben. Wenn sie dir ein defektes Gerät schicken, solltest du sie davon in Kenntnis setzen und ein funktionstüchtiges einfordern.
    Auch wenn solche verlängerten Serviceleistungen freiwillig sind, waren sie wesentlicher Bestandteil für deine damalige Kaufentscheidung. Deshalb ist die ursprünglich freiwillige Leistung jetzt auch eine Pflicht für den Hersteller geworden.


    @bisonte: nein, eine Garantie verlängert sich nicht jedesmal bei Eintreten eines Garantiefalles. Ganz abgesehen davon, dass es sich hier eben nicht um eine Grantieleistung handelt.


    cu/shaftoe

  • Hallo!


    Jo. Das ist natürlich klar, dass du ein funktionierendes Gerät im Austausch bekommen solltest. Das ist klar, und ja auch in der Garantieerklärung abgeben. Auch wenn die Garantie freiwillig ist, wurde sie beim Kauf zum Vertragsbestandteil, und muss erfüllt werden.


    Grüße