Hallo!
Vorab mal der Text aus Wikipedia, um was es bei diesem Gesetzentwurf geht:
ZitatAlles anzeigenHinter dem Terminus technicus Vorratsdatenspeicherung verbirgt sich ein Teilaspekt im „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“[1], nach dem Verkehrsdaten der Telekommunikation für 6 Monate „auf Vorrat“ gespeichert werden müssen. Die gesetzliche Pflicht der Telekommunikationsanbieter, staatliche Behörden bei der Ermittlung von Straftaten zu unterstützen[2], wird durch diese Neuregelung weiter ausgebaut.
Sollte das Gesetz in der namentlichen Abstimmung am 9. November 2007 im Bundestag die Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten erhalten[3], dann werden ab dem 1. Januar 2008 Verkehrsdaten
von Telefonverbindungen (im Umfang der Einzelverbindungsnachweise auf Telefonrechnungen),
Internetverbindungen (IP-Adressen des Anbieters der Inhalte und des Abrufenden) sowie
E-Mail-Verkehr und
SMS-Nachrichten
für ein halbes Jahr „auf Vorrat“ ohne Anfangsverdacht gespeichert. Wenngleich hierbei nicht auf die Inhalte der Kommunikation zugegriffen wird, lassen sich mit Hilfe dieser Daten nicht nur die Kommunikationswege von Straftätern, sondern auch das gesamte elektronische Kommunikationsverhalten der Bürger analysieren. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.
-> http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
oder
Zitat5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung
Nach Plänen von CDU, CSU und SPD soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen. (...)
->http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
Am 07.11. gab es dazu die erste Abstimmung:
ZitatDer Weg zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung ist frei
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung mit einigen Änderungen dank der Stimmen der großen Koalition abgesegnet. Damit ist der Weg frei für die sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.
-> http://www.heise.de/newsticker/meldung/98595
Auch ich betrachte das als herben Eingriff in die Privatssphäre. Schäuble & Co. gehen hier allmählich echt zu weit! Es gibt eine Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung
-> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
die ggf. eine Sammel-Verfassungsklage einreichen möchte. Denn so wie es ausschaut, ist dieser Gesetzesentwurf verfassungswidrig.
Ich möchte an dieser Stelle mal für dieses Thema sensibilisieren. Ich werde mich jedenfalls an der Sammelklage beteiligen.
Grüße