"Besonders gefährliche Einrichtung: Internetforum"

  • Hallo!


    Juhuu!! Es gibt wieder etwas Hoffnung!! Das OLG Düsseldorf hat ein Urteil gefällt, welches die ganze Problematik wieder etwas zurecht rückt:


    Zitat

    Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.
    (...)


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739


    :)


    Grüsse

  • Zitat

    Original von [BR]-Lykantroph
    wollte schon immer mal meinem Abgeordnetem auf den Keks gehen...


    so...der gute Herr Bartels hat nu seine Mail...bin ma auf die Resonanz gespannt...


    und es gibt Resonanz...:



    Sehr geehrter Herr XXX


    vielen Dank für Ihre Mail vom 15. April. Ich habe mich daraufhin an
    unsere medienpolitischen Fachleute der SPD-Bundestagsfraktion gewandt,
    die das Urteil des Landgerichtes Hamburg und die nunmehr vorliegende
    Begründung zur Forenhaftung mit Sorge zur Kenntnis genommen haben.
    Unsere Experten sagen mir folgendes:


    Ausgehend davon, daß sich die abgestuften Haftungsregelungen für das
    Anbieten von Inhalten im Internet grundsätzlich bewährt haben, stellt
    sich nun die Frage nach den Konsequenzen dieses Urteils. Nach bisheriger
    Rechtsprechung haftet der Anbieter eines Webformus dann, wenn er von
    einem rechtswidrigen Inhalt in seinem Forum Kenntnis hat - zu einer
    aktiven Suche nach rechtswidrigen Inhalten und einer Vorabkontrolle ist
    er jedoch - aus gutem Grund - nicht verpflichtet.


    Nach Auffassung des Hamburger Landgerichtes muss aber ein Forenbetreiber
    sein Unternehmen so einrichten, daß er mit seinen sachlichen und
    personellen Ressourcen in der Lage ist, die Foreneinträge vor ihrer
    Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen.
    Anlaß des Rechtsstreites waren rechtswidrige Beiträge von Teilnehmern in
    einem Heise-Forum, welche der Verlag sofort gelöscht hat, nachdem er
    davon in Kenntnis gesetzt wurde. Das Hamburger Landgericht sieht den
    Verlag als so genannten „Störer“, weil er über sein Forum die
    unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe und letztlich in der Lage
    sei, die Aufrufe zu unterbinden, indem „die Einträge vor ihrer
    Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts
    überprüft werden.“ Eine derartige Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen
    würde aber nach Auffassung der Medienpolitiker der
    SPD-Bundestagsfraktion nicht nur das Ende der gewachsenen Forenkultur in
    Deutschland bedeuten, sondern wäre zugleich verfassungsrechtlich als
    bedenklich einzuschätzen. Aus diesem Grund werden wir sorgfältig
    überprüfen und auch die weitere Rechtsprechung beobachten müssen, ob
    sich aus diesem Urteil Konsequenzen für das bewährte abgestufte
    Haftungssystem für das Anbieten von eigenen und fremden Inhalten im
    Internet ergeben und ob es möglicherweise einer Klarstellung
    hinsichtlich der Haftung für fremde Inhalte im Internet oder in Webforen
    bedarf. Eine generelle Verpflichtung zur Vorabkontrolle von
    Inhalte-Angeboten im Internet jedenfalls ist aus verfassungsrechtlichen
    Erwägungen grundsätzlich abzulehnen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Peter Bartels


    ________________________________________


    Deutscher Bundestag
    Dr. Hans-Peter Bartels, MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin


    Tel: 030-227-77638
    Fax: 030-227-76052
    http://www.hans-peter-bartels.de

  • Hallo!



    Wow! Das hört sich ja echt mal gut an. Wollen mal hoffen, dass das nicht nur eine Floskel ist, sondern dass die Leute dort das auch wirklich im Auge behalten. Auf jeden Fall haben schon mal Leute, die an der Schaltzentrale der deutschen Gesetzgebung sitzen, davon Kenntnis genommen!


    Danke, Lyka! Saubere Arbeit!!


    Grüsse

  • Hallo!


    Und noch ein Lichtblick:


    Zitat

    Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 25. Januar 2006 (Az. 12 O 546/05) haftet ein Forenbetreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde rechtswidrige Inhalte. Er ist jedoch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen.
    (...)
    Eine proaktive Überwachungspflicht der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen, wie sie das LG Hamburg in dem "Heise-Foren-Urteil" für notwendig befunden hat, lehnt das LG Düsseldorf dagegen offenbar ab. Zwar sei der Betreiber insbesondere nach mehreren beleidigenden Postings in dem Forum verpflichtet, das Forum zu überwachen. Diese Verpflichtung beschränke sich aber darauf, "nach Kenntnisnahme die dort veröffentlichten beleidigenden Inhalte unverzüglich zu löschen".
    (...)


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/72878


    Vorsicht! Nicht hiermit verwechseln:


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739


    Das eine ist vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 26.04.2006.


    Das was ich hier neu gepostet habe, ist vom LG Düsseldorf, mit Urteil vom 25.01.2006


    Sind also zwei unterschiedliche Urteile, die nach dem Heise-Urteil (Datum: 02.12.2005) gefällt wurden. :) Es sieht also doch wieder etwas besser aus. Die Chancen des Hr. Geuß vom Supernature-Forum steigen dadurch sicherlich. Und mit einem positven Entscheid bei seiner Klage, könnte die ganze Thematik endlich durch klare Rechtssprechung vom Tisch sein! Puuh! Jetzt heisst es "Daum drücken" und hoffen!!


    Grüsse