Moin,
vielleicht hat ja jemand von euch schon einmal Erfahrung damit gemacht und kann mir seine Erkenntnisse mitteilen.
Ich habe über e-bay ein Sofa versteigert und auch einen guten Preis von 151 € erlangt.
Nun hat sich der Käufer leider in keinster Weise gerührt. Auch auf e-mails hat er nicht reagiert.
Ich hatte bereits formlos den darunter bietenden angeschrieben ob er die Couch noch haben möchte, aber der hat bereits eine andere erstanden.
Heute abend werde ich dann noch eine Nachricht an die e-bay-Admins loslassen, sprich diese davon in Kenntnis setzen.
Ich werde ihn dann zum Wochenende nochmals schriftlich mit Einschreiben-Rückschein auffordern seiner Verpflichtung nachzukommen mit einer Fristsetzung
von weiteren 10 Tagen.
Hat von euch schon einmal jemand das Spielchen über einen Anwalt weiter getrieben und entsprechende Erfahrungen?
Gruß
DerWolf